AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )Der Firma SAFECONCEPT GmbH

  1. Allgemeine Dienstausführung
    Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34a GewO und übt seine Tätigkeit als Objekt- & Werkschutz, Veranstaltung- & Gastronomiebetreuung, Personenschutz und Limousinenservice aus. Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung, wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt - ausgenommen bei Gefahr im Verzug - bei dem beauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen. Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen
  2. Auftragsdauer (5)
    Der Vertrag läuft - soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist - auf ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr.
  3. Ausführung durch andere Unternehmer (6)
    Der Unternehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
  4. Unterbrechung der Bewachung (7)
    (1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Unternehmer den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
    (2) Im Falle der Unterbrechung ist der Unternehmer verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
  5. Haftung und Haftungsbegrenzung (10)
    (1) Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung des Unternehmens für Schäden, die von ihm oder seinen Organen fahrlässig verursacht werden, bis zu den in Ziffer 10.(4) genannten Höchstsummen beschränkt.
    (2) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern ist ebenfalls auf die in Ziffer 10.(4) genannten Höchstsummen beschränkt.
    (3) Auch die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit von Mitarbeitern ist beschränkt auf die in Ziffer 10. (4) genannten Höchstsummen.
    (4) Die Haftung des Unternehmers ist in jedem Fall auf die nachfolgenden Haftungshöchstbeträge beschränkt: a}€ 3.000.000,- Personenschäden b) €1.000.000,- Sachschäden c) € 300.000,- für das Abhanden kommen bewachter Sachen d) € 300.000,- für reine Vermögensschäden.
    (5) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadens Ersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
    (6) Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
    (7) Unabhängig von Ziffer10. (1 bis 6) haftet der Unternehmer für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter, seine leitenden Angestellten, oder seine Mitarbeiter verursacht worden sind, soweit im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages von Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherung-Bedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde.
    (8) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
    (9) Die Höhe der Haftung gemäß Ziffer 10. (7) ist begrenzt auf die in Ziffer 10. (4) genannten Beträge.
  6. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen (11)
    Unabhängig von der Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Ziffer 10. (5) ist der Auftraggeber verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich die Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
  7. Haftungsnachweis (12)
    Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.
  8. Zahlung des Entgelts (13)
    (1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen.
    (2) Aufrechnung und Zurückbehalten des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Unternehmers nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber mahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.
  9. Preisänderung (14)
    Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht.
  10. Gerichtstand (15)
    Der Gerichtstand für vertragliche und sonstige Auseinandersetzungen ist, wenn nicht anders Vereinbart, Wiesbaden.

AGB Safeconcept GmbH, Stand 01.05.2007

 

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